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GTK Kröger E-Commerce Steuerberater PartGmbB
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| Network | Status | Live ads | Nov 2025LinkedIn activity · 52 weeksOct 2026 | Checked | Next step |
|---|---|---|---|---|---|
| None recorded | 0 | Checked 29 Oct 2026 | See all 91 ads → | ||
| Meta | Running | 4 | Active ads on the Meta Ad Library, all countries | Checked 28 Oct 2026 | Collect them with the API → |
| Running | 14 | Ads on the Google Ads Transparency Center | Checked 30 Oct 2026 | Collect them with the API → |
GTK Kröger E-Commerce Steuerberater PartGmbB has no live LinkedIn ads. Its Facebook page had 4 active ads on 28 Oct 2026, and we recorded 14 Google ads on 30 Oct 2026.
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- LINKEDIN · IMAGESince 8 Oct 2026
📦💶 Ein Produkt als Bezahlung für einen Creator-Post – was bedeutet das steuerlich? „Wie funktioniert das eigentlich mit einem Barter-Deal?“ „Und was gilt, wenn der Creator im Ausland sitzt?“ 👉 Mehr zum Thema Influencer & Steuern: https://lnkd.in/eEC4mXVb Diese und andere Fragen hat Dr. Sabine Cziborra in einer Inhouse-Schulung für einen unserer Mandanten aufgegriffen. Mit dabei waren auch mehrere etablierte Creator mit großer Reichweite. 👥 Ware gegen Content ist steuerlich kein Geschenk, sondern ein Tauschgeschäft und damit eine steuerlich relevante Leistung. Und auch bei Creatorn aus dem Ausland kann es für Unternehmen schnell relevant werden: Unter bestimmten Voraussetzungen muss § 50a EStG berücksichtigt und Steuer einbehalten werden. Wird das nicht beachtet, kann das Unternehmen selbst dafür haften. Genau solche Fälle standen im Mittelpunkt der Schulung. Sabine hat die steuerlichen Zusammenhänge anhand konkreter Situationen aus dem Alltag des Mandanten erklärt – und dabei viele Fragen aus der Runde aufgegriffen. So verstehen wir gute Mandantenberatung: nicht nur sagen, was steuerlich gilt, sondern zeigen, was das konkret für den Arbeitsalltag bedeutet. Danke an Sabine für die anschauliche und fundierte Schulung und an unseren Mandanten sowie die teilnehmenden Creator für den offenen Austausch! 🙌 #GTKKröger #ECommerce #CreatorEconomy #InfluencerMarketing #Steuerberatung
- LINKEDIN · IMAGESince 24 Sept 2026
🇦🇹 𝟮 € 𝗣𝗮𝗸𝗲𝘁𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿 𝗽𝗿𝗼 𝗣𝗮𝗸𝗲𝘁 𝗻𝗮𝗰𝗵 Ö𝘀𝘁𝗲𝗿𝗿𝗲𝗶𝗰𝗵? Ja, aber nicht für jeden Onlinehändler. Ab 1. Oktober 2026 führt Österreich eine neue Paketsteuer ein. Die Grundregel: 👉 2 € pro zugestelltem Paket. 👉 Alternativ kann die Steuer pro Bestellung berechnet werden. Aber: ⚠️ Betroffen sind grundsätzlich nur Versandhändler, deren österreichische Versandhandelsumsätze (Zustellungen im österreichischen Bundesgebiet) im vorangegangenen Wirtschaftsjahr mehr als 100 Mio. € betragen haben. 🛒 Interessant wird es für E-Commerce Unternehmen vor allem bei Marktplätzen: Verkäufe, die über eine elektronische Schnittstelle wie einen Marktplatz abgewickelt werden, werden für Zwecke der Paketsteuer dem Marktplatz zugerechnet. Überschreitet dieser die Umsatzschwelle, kann der Marktplatz selbst zum Steuerschuldner werden. Und noch ein Detail, das für die Prozesse wichtig ist: Die Steuerschuld entsteht grundsätzlich bei Annahme der Zahlung – nicht erst bei der Zustellung des Pakets. Für große E-Commerce Unternehmen bedeutet das: Nicht nur die Höhe der Steuer ist relevant. Auch Umsatzgrenzen, Marktplatzgeschäft, Zahlungszeitpunkt und Aufzeichnungen müssen sauber abgebildet werden. Österreich schafft damit eine neue steuerliche Baustelle im E-Commerce. Und die sollten Händler, die in diese Größenordnung kommen, vor dem 1. Oktober auf dem Schirm haben. Seid ihr vorbereitet? #ECommerce #Paketsteuer #Österreich #Onlinehandel #Steuern
- LINKEDIN · IMAGESince 11 Sept 2026
Amazon Pan-EU? Nein danke, laut aktuellem Steuerberater bei einer Marke, die wirklich jeder kennt. Gestern hatte ich ein Erstgespräch mit einer Marke, die ich tatsächlich schon seit meiner Kindheit kenne und von der wir auch heute noch einige Sachen zu Hause haben. Beim Thema Amazon Pan-EU war die Aussage bisher klar: „Lieber nicht“, meinte der aktuelle Steuerberater. Zu viele steuerliche Risiken. Zu kompliziert. Was ist mit B2B-Lieferungen? Und am Ende braucht man wieder irgendein zusätzliches Tool. Genau da liegt aus meiner Sicht das Problem. Wenn dein Steuerberater im E-Commerce nicht wirklich unterwegs ist, wird er dir wahrscheinlich auch nicht zu Pan-EU raten. Nicht unbedingt, weil Pan-EU schlecht ist. Sondern weil ihm schlicht die Erfahrung mit den Prozessen, Daten und umsatzsteuerlichen Besonderheiten dahinter fehlt. Und dann ist „lieber nicht machen“ natürlich die einfachste Empfehlung. Das übernimmt alles der GTK VATpilot GmbH. 🙂 Wenn eure Produkte und euer Volumen passen, solltet ihr Pan-EU nutzen. Allein bei den FBA-Gebühren sind Einsparungen von rund 50 Prozent möglich. Bei entsprechendem Volumen sprechen wir sehr schnell über fünfstellige Beträge. 💰 Und die steuerliche Compliance? Die ist bei uns überhaupt kein Problem. Wir nehmen euch das vollständig ab. VAT-Registrierungen, laufende Umsatzsteuer-Compliance, Intrastat und die Kommunikation mit den ausländischen Finanzbehörden. Gleichzeitig machen wir eure E-Commerce-Finanzbuchhaltung und verarbeiten die Daten mit unseren eigenen, in-house entwickelten Datenkonvertern. Ihr braucht dafür kein zusätzliches Fremd-Tool und keinen weiteren Dienstleister. Bei uns bekommt ihr alles aus einer Hand. Genau dafür steht GTK Kröger E-Commerce Steuerberater PartGmbB: All in One für E-Commerce. 🚀 E-Commerce-Finanzbuchhaltung und internationale Umsatzsteuer-Compliance in einer Lösung. Deshalb mein Rat an Marken: Lasst euch nicht von Amazon Pan-EU abhalten, nur weil euer aktueller Steuerberater im E-Commerce nicht zu Hause ist. Wenn sich Pan-EU wirtschaftlich lohnt, dann nutzt es. Den Rest nehmen wir euch vollständig ab. Und nutzt ihr als Marke bereits Amazon Pan-EU? 👇 #Amazon #AmazonFBA #PanEU #ECommerce #Umsatzsteuer #VAT #Steuerberatung #Onlinehandel #ECommerceAccounting #GTKKröger
- LINKEDIN · IMAGESince 10 Sept 2026
Verlässt du dich ausschließlich auf Steuerrechts-KI? Dann kannst du gleich deine Haftpflichtversicherung anrufen -oder es wird für den Mandanten ohne Steuerberater richtig teuer. ⚠️ Dabei bin ich ein großer Fürsprecher von KI. Wir sollten sie auch in der E-Commerce-Steuerberatung konsequent nutzen. 🤖 Mandanten sollten sich aber darüber im Klaren sein: Nicht alles funktioniert verlässlich auf Knopfdruck. Ein aktuelles Praxisbeispiel mit Beck-Noxtua zeigt, dass selbst starke KI-Anwendungen bei Umstrukturierungen und anderen komplexen steuerlichen Gestaltungsfragen schnell an ihre Grenzen stoßen können. Eine Antwort ist zwar schnell erstellt. Ohne einen kritischen steuerrechtlichen Blick und gezielte Hinweise kann sie aber in die falsche Richtung führen. Und davon gibt es in der E-Commerce-Praxis zahlreiche Beispiele. Mein Fazit: KI ist ein starkes Werkzeug. Die steuerrechtliche Prüfung ersetzt sie nicht. Ja, das war auch schon vorher klar ..... 🤣 😂 #ECommerce #Steuerberatung #KünstlicheIntelligenz #Steuerrecht #Onlinehandel #Digitalisierung
- LINKEDIN · IMAGESince 3 Sept 2026
Der Kunde sitzt in Frankreich. Der Händler in Deutschland. Der Lieferant in Polen. Und die Ware? Sie fährt direkt von Polen nach Frankreich. Für den E-Commerce Händler klingt das nach einem effizienten Fulfillment-Prozess. Umsatzsteuerlich steckt darin aber eine entscheidende Frage: Welche Lieferung bewegt sich eigentlich von Polen nach Frankreich? Nehmen wir einen typischen Fall: 🇵🇱 Lieferant in Polen → verkauft an 🇩🇪 deutschen E-Commerce-Händler → der verkauft an 🇫🇷 französischen Kunden. Der polnische Lieferant verschickt die Ware direkt nach Frankreich. Es gibt also zwei Verkäufe, aber nur eine Warenbewegung. Genau hier kann ein Reihengeschäft vorliegen. Mehr zu Reihengeschäften und Umsatzsteuer und Lieferungszuordnung umsatzsteuerlich umsatzsteuerlich erfahrt ihr hier: https://lnkd.in/ebhcGwCf Die grenzüberschreitende Warenbewegung kann grundsätzlich nur einer der Lieferungen zugeordnet werden. Von dieser Zuordnung hängt unter anderem ab: → Welche Lieferung als bewegte Lieferung gilt → Wo der Umsatz steuerbar ist → Ob eine Steuerbefreiung (z.B. eine innergemeinschaftliche Lieferung) vorliegt → In welchem Land Umsatzsteuer entsteht → Welche Registrierungs- und Meldepflichten entstehen Die Rechnungskette allein beantwortet diese Fragen nicht. Entscheidend sind die tatsächlichen Umstände. Zum Beispiel: 🔎 Wer beauftragt den Transport? 🔎 Wer trägt die Transportverantwortung? 🔎 Welche Vertragsbedingungen gelten? 🔎 Wer tritt gegenüber dem Kunden als Verkäufer auf? 🔎 Welche USt-IdNrn. werden verwendet? Hier liegt im E-Commerce eine häufig unterschätzte Fehlerquelle. Denn Geschäftsmodelle verändern sich schneller als die steuerliche Dokumentation: Ein neuer Lieferant. Ein neues Fulfillment-Land. Ein anderer Versanddienstleister. Ein neues Marketplace-Modell. Operativ ist das schnell umgesetzt. Umsatzsteuerlich kann sich dadurch aber die Beurteilung der gesamten Lieferkette verändern. Was sollte ein Unternehmen deshalb prüfen? Nicht erst die fertige Umsatzsteuererklärung. Sondern bereits beim Aufbau oder der Änderung der Lieferkette: 1. Transaktionskette verstehen Wer verkauft an wen? 2. Warenbewegung nachvollziehen Wo startet die Ware und wo endet sie tatsächlich? 3. Transport zuordnen Wer organisiert und verantwortet den Transport? 4. Umsatzsteuerliche Zuordnung bestimmen Welche Lieferung ist die bewegte Lieferung? 5. Konsequenzen prüfen Welche Steuer, Registrierung, Rechnung und Nachweise ergeben sich daraus? Genau diese Zuordnung entscheidet darüber, ob eine effiziente internationale Lieferkette auch umsatzsteuerlich sauber funktioniert. Wir begleiten genau diese Prüfung regelmäßig – bevor aus einer operativen Änderung eine steuerliche Überraschung wird. #ECommerce #Umsatzsteuer #Reihengeschäft #VAT #ECommerceTax #Onlinehandel #Steuerberatung
- LINKEDIN · IMAGESince 3 Sept 2026
🚀 Unsere GTK KI wird direkt in DATEV-Prozesse integriert. Das GTK KI System ist vollständig eigenentwickelt, auf unsere Kanzlei zugeschnitten und läuft in der Microsoft Azure Cloud. Zusätzliche Lösungen wie Langdock oder Logicc benötigen wir dafür nicht. Über unsere GTK KI können wir flexibel auf verschiedene KI-Modelle zugreifen – von Claude bis ChatGPT (kein klassicher Chat 😉 mehr ). Entscheidend ist für uns aber nicht nur die Auswahl der Modelle: Wir können die Anwendungen individuell auf unsere Kanzlei, unsere Prozesse und unsere E-Commerce-Mandate zuschneiden. Genau darin liegt unser Vorteil. Als spezialisierte E-Commerce-Steuerberatung richten wir die Anwendungen gezielt auf die Prozesse unserer E-Commerce-Mandate aus. Nach VATpilot, Mandantenportal und weiteren Entwicklungen geht es jetzt um echte Effizienzgewinne: von Rückstellungen bis zu Fibu-Reviews. Entscheidend sind klare Prozessbeschreibungen: Was soll die KI konkret erledigen? Über APIs docken wir direkt an DATEV an und entwickeln Skills, die unseren Mitarbeitenden die Arbeit erleichtern. Dazu in den nächsten Woche mehr. Eine wichtige Erkenntnis aus den vergangenen Monaten: Die besten Entwickler und die besten Steuerexperten reichen allein nicht aus. Gute Anwendungen entstehen nur, wenn technisches Können und steuerliches Prozesswissen zusammenkommen. Der VATpilot wäre niemals von einer Seite allein auf diesem Niveau entstanden. 🤝 Nur zusammen geht das. DANKE an mein TEAM !!!! Wir Steuerberater sollten diese Entwicklung selbst mitgestalten – mit unseren Daten, unserer Praxiserfahrung und unserem Wissen über die besonderen Prozesse im E-Commerce. Und insbesondere an alle E-Commerce-Unternehmen, die selbst technisch auf einem hohen Niveau arbeiten: Ist euer Steuerberater schon genauso weit – oder dauert das noch? #DATEV #KünstlicheIntelligenz #Steuerberatung #ECommerceSteuerberatung #TaxTech #GTK
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